Rechtsprechung
   VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033, M 8 K 11.4035, M 8 K 12.359, M 8 K 12.653   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23818
VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033, M 8 K 11.4035, M 8 K 12.359, M 8 K 12.653 (https://dejure.org/2012,23818)
VG München, Entscheidung vom 12.03.2012 - M 8 K 11.4033, M 8 K 11.4035, M 8 K 12.359, M 8 K 12.653 (https://dejure.org/2012,23818)
VG München, Entscheidung vom 12. März 2012 - M 8 K 11.4033, M 8 K 11.4035, M 8 K 12.359, M 8 K 12.653 (https://dejure.org/2012,23818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Der Begriff des Wohnens ist durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie die Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet (BayVGH v. 25.8.2009 Az: 1 CS 09.287-juris).

    Wenn die für das Wohnen konstituierenden Merkmale im Mindestmaß noch erfüllt sind, liegt ein Wohngebäude im Sinne von § 3 Abs. 4 BauNVO auch dann vor, wenn der Betreuungs- und Pflegezweck gegenüber dem Wohnaspekt überwiegt (BayVGH v. 25.8.2009 a.a.O., m.w.N.).

    Die Nutzung ist abzugrenzen von Krankenhäusern oder krankenhausähnlichen Einrichtungen, sowie von Einrichtungen, in denen nicht mehr "gewohnt" wird, sondern in denen die Bewohner lediglich "untergebracht" sind (BayVGH v. 25.8.2009 a.a.O., m.w.N.).

    Unter § 3 Abs. 4 BauNVO können auch Einrichtungen fallen, bei deren Bewohnern aufgrund ihrer Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit eine selbständige Haushaltsführung und Lebensgestaltung in den Hintergrund tritt oder sogar aufgegeben wird (BayVGH v. 25.8.2009 a.a.O., m.w.N.).

    "Betreutes Wohnen" in einem Wohnheim für psychisch Kranke und ein Wohnheim für altersverwirrte Menschen ohne medizinische Leitung, in dem die Bewohner mit eigenen Möbeln wohnen und von ihren Hausärzten betreut werden, fallen unter § 3 Abs. 4 BauNVO (BayVGH v. 25.8.2009 a.a.O, m.w.N.).

    Maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung, nicht das individuelle und mehr oder weniger spontane Verhalten einzelner Bewohner (BayVGH v. 25.8.2009 a.a.O., m.w.N.).

  • VG München, 06.09.2011 - M 8 SN 11.4034

    Nachbareilantrag; Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Befreiung von einer

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Ebenfalls mit Schriftsätzen ihrer Bevollmächtigten jeweils vom 24. August 2011 ließ die Klägerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die Baugenehmigung vom ... Juli 2011 für Bauteil A (M 8 SN 11.4034) und gegen die Baugenehmigung vom ... Juli 2011 für Bauteil B (M 8 SN 11.4031) beantragen.

    Mit Schriftsätzen jeweils vom 31. August 2011 trat die Beklagte in beiden Klageverfahren der Klage unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Eilverfahren M 8 SN 11.4034 entgegen.

    Die von der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4034 (Bauteil A) erhobenen Beschwerden wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. November 2011 (2 CS 11.2212) zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten - auch die der vorangegangenen Eilverfahren M 8 SN 11.4031 und M 8 SN 11.4034 - sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Soweit das Gericht in den Beschlüssen vom 6. September 2011 in den vorausgegangenen Eilverfahren M 8 SN 11.4031 und M 8 SN 11.4034 im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt war, dass hinsichtlich der Mischgebietsfestsetzung kein Drittschutz zugunsten der Klägerin besteht, wird an dieser Auffassung ausdrücklich nicht mehr festgehalten.

    Die Rüge in den Schriftsätzen der Bevollmächtigten der Beigeladenen in den vorausgegangenen Eilverfahren M 8 SN 11.4031 und M 8 SN 11.4034 vom 1. September 2011, es liege ein Mangel im Abwägungsvorgang vor, da die im städtebaulichen Vertrag vom 22. Dezember 2005 vereinbarte Nutzungsmischung von vornherein nicht den Charakter eines Mischgebiets entsprochen habe, erfolgte erst deutlich nach Ablauf der Rügefrist.

  • VG München, 06.09.2011 - M 8 SN 11.4031

    Nachbareilantrag; Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Befreiung von einer

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Ebenfalls mit Schriftsätzen ihrer Bevollmächtigten jeweils vom 24. August 2011 ließ die Klägerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die Baugenehmigung vom ... Juli 2011 für Bauteil A (M 8 SN 11.4034) und gegen die Baugenehmigung vom ... Juli 2011 für Bauteil B (M 8 SN 11.4031) beantragen.

    Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (2 CS 11.2229) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4031 zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten - auch die der vorangegangenen Eilverfahren M 8 SN 11.4031 und M 8 SN 11.4034 - sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.

    Soweit das Gericht in den Beschlüssen vom 6. September 2011 in den vorausgegangenen Eilverfahren M 8 SN 11.4031 und M 8 SN 11.4034 im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Überprüfung zu dem Ergebnis gelangt war, dass hinsichtlich der Mischgebietsfestsetzung kein Drittschutz zugunsten der Klägerin besteht, wird an dieser Auffassung ausdrücklich nicht mehr festgehalten.

    Die Rüge in den Schriftsätzen der Bevollmächtigten der Beigeladenen in den vorausgegangenen Eilverfahren M 8 SN 11.4031 und M 8 SN 11.4034 vom 1. September 2011, es liege ein Mangel im Abwägungsvorgang vor, da die im städtebaulichen Vertrag vom 22. Dezember 2005 vereinbarte Nutzungsmischung von vornherein nicht den Charakter eines Mischgebiets entsprochen habe, erfolgte erst deutlich nach Ablauf der Rügefrist.

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Das Verhältnis der beiden Nutzungsarten ist weder nach der Fläche noch nach Anteilen zu bestimmen (BVerwG v. 11.4.1996 NVwZ-RR 1997, 463, m.w.N.).

    Dieses gleichwertige Nebeneinander zweier Nutzungsarten setzt zum einen wechselseitige Rücksichtnahme der einen Nutzung auf die andere und deren Bedürfnisse voraus; es bedeutet zum anderen aber auch, dass keine der Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen darf (BVerwG v. 11.4.1996 a.a.O., m.w.N.).

    In dieser sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe liegt die in § 6 Abs. 1 BauNVO normativ bestimmte besondere Funktion des Mischgebiets, die sich gerade dadurch von den anderen Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung unterscheidet (BVerwG v. 11.4.1996 a.a.O., m.w.N.).

    Nur wenn beides nicht der Fall ist, bleibt die Eigenart des Gebietstyps gewahrt (BVerwG v. 11.4.1996 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH v. 24.3.2009 Az.: 14 CS 08.3017 - juris, m.w.N.).

    Ob einer Baugebietsfestsetzung eine derartige über die Gebietsgrenze hinausreichende drittschützende Wirkung zukommt und damit den Nachbarn des Baugebiets ein "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch" zusteht, hängt - wie der Nachbarschutz durch andere Bebauungsplanfestsetzungen - davon ab, ob sich der Begründung des Bebauungsplan oder anderen Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens ein entsprechender Planungswille der Gemeinde entnehmen lässt (BayVGH v. 24.3.2009 a.a.O; BayVGH v. 31.3.2008 Az: 1 ZB 07.1062 - juris; jeweils m.w.N.).

  • VG München, 12.03.2012 - M 8 K 12.359

    Baunachbarklage; Tekturgenehmigung; Identität des Bauvorhabens;

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Die Klage gegen den Bescheid vom ... Januar 2012 wurde vom Gericht als eigenständiges Klageverfahren (M 8 K 12.359) angelegt.

    In den Verfahren M 8 K 11.4033 und M 8 K 12.359 beantragt die Klägerin,.

  • VGH Bayern, 30.11.2011 - 2 CS 11.2212

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Die von der Beklagten und der Beigeladenen gegen den Beschluss im Verfahren M 8 SN 11.4034 (Bauteil A) erhobenen Beschwerden wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 30. November 2011 (2 CS 11.2212) zurück.

    Zur Begründung wurden die gleichen Gesichtspunkte wie im Verfahren 2 CS 11.2212 angeführt.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Zwar hat ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt, grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet (BVerwG v. 18.12.2007 NVwZ 2008, 427).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Auch der Umstand, dass die in verschiedenen Vorschriften der BauNVO genannten Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke nur die in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB definierten Gemeinbedarfsanlagen erfassen (vgl. BVerwG v. 28.4.2004 NVwZ 2004, 1244), rechtfertigt es nicht, die streitgegenständliche Kindertagesstätte als gewerbliche Nutzung einzustufen.
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VG München, 12.03.2012 - M 8 K 11.4033
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG v. 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 2 CS 09.1979

    Nachbarrechtsbehelf; Kindergarten; Vorbescheid; Zusicherung; Bindungswirkung

  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 1 ZB 07.1062

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der

  • VGH Bayern, 28.08.2009 - 1 CS 09.914

    Zusage; Anforderungen an die Darlegung der Verletzung von Vorschriften der

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 2 CS 11.2229

    Beschwerde; Eilverfahren; Nachbar; Spedition; Mischgebiet; Unwirksamkeit eines

  • VG München, 12.03.2012 - M 8 K 12.359

    Baunachbarklage; Tekturgenehmigung; Identität des Bauvorhabens;

    Mit Schriftsätzen jeweils vom 24. August 2011, die jeweils am 25. August 2011 bei Gericht eingingen, ließ die Klägerin Klage gegen den Genehmigungsbescheid vom ... Juli 2011 für Bauteil A nach Plan Nr. ... (M 8 K 11.4033) sowie gegen den Genehmigungsbescheid vom ... Juli 2011 für Bauteil B nach Plan Nr. ... (M 8 K 11.4035) erheben.

    Mit Beschlüssen, jeweils vom 6. September 2011 ordnete das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung der Klagen in den Verfahren M 8 K 11.4033 und M 8 K 11.4035 an.

    Mit Schriftsatz der Bevollmächtigten der Klägerin vom 13. Januar 2012 wurde der Genehmigungsbescheid vom ... Januar 2012 in das Klageverfahren M 8 K 11.4033 einbezogen.

    Mit Schriftsatz der Bevollmächtigten der Klägerin vom 31. Januar 2012 wurde der Änderungsgenehmigungsbescheid vom ... Januar 2012 in das Klageverfahren M 8 K 11.4035 einbezogen.

    Die Klage gegen den Bescheid vom ... Januar 2012 wurde vom Gericht als eigenes Klageverfahren (M 8 K 12.653) angelegt.

    In den Verfahren M 8 K 11.4033 und M 8 K 12.359 beantragt die Klägerin,.

    In den Verfahren M 8 K 11.4035 und M 8 K 12.653 beantragt die Klägerin,.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 5 S 634/16

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines

    Die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.9.2012 (1 B 313/12, juris), des Verwaltungsgerichts München vom 12. März 2012 (M 8 K 11.4033, M 8 K 11.4035, M 8 K 12.359, M 8 K 12.653, juris) und des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9.3.2016 (7 E 6767/15, juris) führen nicht weiter.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Ob diesem Abgrenzungsmaßstab zu folgen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (bejahend Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 6 BauNVO Rn. 36; a.A. aber VG München, Urteil vom 12. März 2012 - M 8 K 11.4033 u. a., juris Rn. 92), der Antragsgegner wird aber im Falle einer erneuten Beplanung des Gebiets auf der Grundlage eines ähnlichen Nutzungskonzepts diese Problematik zu berücksichtigen haben.
  • VG München, 06.09.2011 - M 8 SN 11.4031

    Nachbareilantrag; Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Befreiung von einer

    Gegen diese Baugenehmigung ließ die Antragstellerin Anfechtungsklage erheben (M 8 K 11.4033) und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage beantragen (M 8 SN 11.4034).

    Am 24. August 2011 ließ die Antragstellerin Klage gegen die Baugenehmigung vom ... Juli 2011 nach Plannummer ... erheben (M 8 K 11.4035).

  • VG München, 06.09.2011 - M 8 SN 11.4034

    Nachbareilantrag; Nichtigkeit eines Bebauungsplans; Befreiung von einer

    Gegen diese Baugenehmigung ließ die Antragstellerin Anfechtungsklage erheben (M 8 K 11.4035) und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage beantragen (M 8 SN 11.4031).

    Am 24. August 2011 ließ die Antragstellerin Klage gegen die Baugenehmigung vom ... Juli 2011 nach Plannummer ... erheben (M 8 K 11.4033).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht